Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigungen des Beklagten … nicht beendet wurde.
Das Arbeitsverhältnis wird im Rahmen einer Einigung aufgelöst.
Weitere Einzelheiten werden hier nicht veröffentlicht.
...
Schade, weiter Einzelheiten wären wohl verfügbar. Anscheinend hat das Arbeitsverhältnis seit über zwei Jahren geruht (in einem juristischen Schwebezustand der nun entschieden ist) und wird nun juristisch aufgehoben ohne daß noch irgendwelche Arbeitstätigkeiten von Dr. Pr. an der TUD passieren.
Nach meiner Kenntnis ist die Entwicklung (Keramiktriebwerk, Alkohol-Rakete, etc.) defacto abgebrochen.
.... oder ging es irgendwie weiter?
Wenn es so ist dann wurde anscheinend durch die unrechtmäßige Kündigung seitens der TUD die Sächsische Raketen Technik nachhaltig geschädigt. Da sollte sich
DLR mal überlegen inwieweit sie deutsche Steuergelder an die TUD nach festgestelltem Rechtsbruch vergeben. Auch wenn diese Technologien wohl nicht in die Araine oder ähnliches einfließen, sie vermittelten den Studenten erste praktische Erfahrungen mit der Raketentechnik, welche sie für spätere Industrie- oder Agenturtätigkeiten besser vorbereiten als nur graue Theorie.
Schade um die vertanen Chancen.