EU-weite Regeln für private Raumfahrt, Genehmigungsverfahren und die Zusammenarbeit mit der ESA – was bringt der geplante EU Space Act für Unternehmen und Staaten? Im Interview erklärt Prof. Dr. Marcus Schladebach, welche Ziele der Entwurf verfolgt und wo rechtliche Herausforderungen und Lücken noch bestehen.
Beitrag von Anna-Janina Stöhr, 09. April 2026.

Die europäische Raumfahrt steht vor einem möglichen Wendepunkt: Mit dem geplanten „EU Space Act“ will die Europäische Union erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für die wachsende private Raumfahrtwirtschaft schaffen und ihre Rolle im globalen Wettbewerb stärken. Doch wie tragfähig ist dieses Vorhaben juristisch und welche Folgen hätte es für Unternehmen, Mitgliedstaaten und bestehende Strukturen wie die ESA? Darüber sprechen wir in unserem Interview mit Prof. Dr. Marcus Schladebach, Professor für Öffentliches Recht, Medienrecht sowie Luft- und Weltraumrecht an der Universität Potsdam und deutscher Delegierter beim UN-Weltraumausschuss in der Expertengruppe zur Mondnutzung. Im Gespräch ordnet er die Ziele und Schwächen des Entwurfs ein, erläutert rechtliche Konfliktlinien und bewertet die Chancen für Europas Raumfahrtstandort.
Hinweis: Das Interview fand am 30. März statt; da das Gesetz derzeit aktiv diskutiert wird, können sich Sachlage und Details in der Zwischenzeit ändern.
Raumfahrer.net: Die Europäische Kommission arbeitet aktuell am „EU Space Act“. Was genau ist das für ein Gesetzesvorhaben und warum kommt es gerade jetzt?
Prof. Dr. Marcus Schladebach: Das hat mehrere Intentionen. Eine zentrale ist, für die stark wachsende private Weltraumwirtschaft – die sogenannte New Space Economy – zumindest auf europäischer Ebene einheitlichere Regeln zu schaffen. Nicht nur in Europa, sondern weltweit gewinnt dieser Bereich an Bedeutung, und hier versucht man, durch Harmonisierung den Markt für private Raumfahrtanwendungen zu unterstützen. Das ist aus meiner Sicht ein absolut sinnvolles Ziel.
Die zweite Intention ist, dass sich die Europäische Union stärker als globale Raumfahrtregion positionieren will. Der Eindruck ist ja nicht ganz falsch, dass Europa in der Raumfahrt teilweise einige Jahre zurückliegt. Um hier Kräfte zu bündeln und als gleichberechtigter Partner auf Augenhöhe mit großen Raumfahrtnationen wie den USA, China, Russland oder auch Indien auftreten zu können, macht es Sinn, die europäischen Interessen stärker zu koordinieren.
Es ist also im Kern zweierlei: ein Blick nach innen – mehr Zusammenhalt und bessere Rahmenbedingungen für die europäische Raumfahrtwirtschaft – und ein Blick nach außen – eine stärkere gemeinsame Position im globalen Wettbewerb. Gerade mit starken Raumfahrtnationen innerhalb Europas wie Deutschland, Frankreich und Italien will man sich so international besser aufstellen und nicht dauerhaft eher in einer Nebenrolle bleiben, etwa bei großen Projekten wie der ISS.
Raumfahrer.net: Die EU nennt Sicherheit, Resilienz und Nachhaltigkeit als zentrale Leitbegriffe. Sie schreiben, das sei teilweise eher politische Rhetorik. Was fehlt aus Ihrer Sicht konkret?
Prof. Schladebach: Das sind natürlich Begriffe, die man als Leitideen gut vor einen Gesetzentwurf stellen kann, um eine hohe Kompromissbereitschaft unter den 27 Mitgliedstaaten zu erreichen. Denn wer würde schon sagen, er ist gegen Sicherheit, gegen Resilienz oder gegen Nachhaltigkeit?
Gleichzeitig haben solche Formulierungen auch eine kommunikative Funktion nach außen. Sie zeigen Handlungsfähigkeit und lassen sich politisch gut vermitteln. Aus meiner Sicht ist das ein Stück weit auch Marketing-Rhetorik – ohne das jetzt negativ zu meinen, denn die Ziele dahinter sind ja richtig.
Aber sie überdecken, worum es im Kern eigentlich geht. Und das sind sehr substanzielle Regelungen, etwa im Verwaltungsrecht: Genehmigungsverfahren für private Raumfahrtunternehmen, umweltrechtliche Fragen oder Aspekte der nationalen Sicherheit. Das sind alles wichtige Themen, die aber deutlich schwieriger auszuhandeln sind.
Wenn man diese Punkte offen und konkret in den Mittelpunkt stellen würde, wäre es viel schwerer, eine Einigung zu erzielen. Deshalb stellt man übergeordnet Begriffe wie Sicherheit, Resilienz und Nachhaltigkeit in den Vordergrund, hinter denen sich alle versammeln können.
Raumfahrer.net: Sie äußern Zweifel an der Kompetenzgrundlage der EU. Wo genau liegt das juristische Problem?
Prof. Schladebach: Im europäischen Recht gilt: Die EU-Organe dürfen nur tätig werden, wenn sie eine ausdrückliche Kompetenz aus den Verträgen haben. Alles, was nicht in den Verträgen steht, bleibt bei den Mitgliedstaaten. Das ist eine klare Abgrenzung, auf die die Staaten auch sehr achten. Sie wollen nur, dass die EU das macht, wofür ihr ausdrücklich Hoheitsbefugnisse übertragen wurden.
Wenn man sich die Verträge anschaut, kommt man schnell auf Artikel 189 AEUV – der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Dort steht, dass die EU ein Raumfahrtprogramm erlassen kann, also eher ein politisches Programm: Wohin wollen wir uns in den nächsten fünf, zehn Jahren entwickeln? Das hat aber nichts Rechtliches, keine verbindliche Regelungskompetenz. Artikel 189 Absatz 2 sagt zudem ausdrücklich, dass eine Vereinheitlichung nationaler Rechtsvorschriften nicht möglich ist. Und Absatz 3 verlagert vieles, was Europa im Weltraum macht, auf die ESA in Paris – die ist die zentrale Organisation, mit der die Welt spricht, nicht die EU selbst. Wenn jemand wie die USA oder China mit uns kooperieren will, ist die ESA Ansprechpartner, nicht Deutschland allein.
Und jetzt kommt die EU-Kommission mit der Argumentation, dass die private Raumfahrtindustrie ja auch wirtschaftliche Aspekte hat. Damit stützt man den Entwurf nun auf Artikel 114 AEUV, die Binnenmarktkompetenz, also auf die wirtschaftliche Harmonisierung der Mitgliedstaaten.
Das ist aus meiner Sicht ein großes Problem. Juristisch gesehen ist das eigentlich eine Umgehung. Die Kommission nimmt die fehlende eigentliche Kompetenz und argumentiert, Raumfahrt sei im Kern wirtschaftlich – und schon kann man regulieren. Klar, private Raumfahrtunternehmen haben wirtschaftliche Aspekte, aber wenn es um klassische Raumfahrt geht, greift die Binnenmarktkompetenz formal zu kurz.
Raumfahrer.net: Sie sehen eine mögliche Schwächung der ESA durch den Entwurf. Wie verändert der EU Space Act das Verhältnis zwischen EU und ESA konkret?
Prof. Schladebach: Eigentlich will die EU-Kommission mit dem Wunsch, eigene Rechtsregeln zu erlassen, auch die Kontrolle stärker in ihre Hand nehmen. Das kollidiert mit der bisherigen Regel, dass die ESA die Kontrollen und Aufsicht über europäische Raumfahrtaktivitäten übernimmt. Deshalb sieht der EU Space Act vor, die Kompetenzen der ESA zu überdenken und ein neues Abkommen zu schließen, mit dem Ziel, mehr Kontrollbefugnisse auf die EU-Kommission zu verlagern.

Aus Sicht der Kommission ist das logisch. Wer das Recht erlässt, will auch die Kontrolle haben. Aber für die ESA bedeutet das einen großen Kompetenzverlust. Zusätzlich wurde 2021 eine neue Agentur in Prag geschaffen, die ebenfalls der EU-Kommission unterstellt ist und Raumfahrtaktivitäten beaufsichtigt.
Damit gehen Kontrollbefugnisse nicht nur von der ESA auf die Kommission über, sondern auch auf diese neue mittlere Ebene. Für Europarechtler ist das das typische „Agenturenproblem“: Viele neue Agenturen, unklare Zuständigkeiten, teils schwer greifbar für Mitgliedstaaten.
Diese könnten das kritisch sehen, da sie früher Kompetenzen an die ESA übertragen haben und diese nun nicht einfach auf die EU übergehen sollten. Ob und wie das juristisch noch angegriffen wird, wird sich zeigen, wenn der Entwurf weiter konkretisiert wird.
Raumfahrer.net: Droht hier eine Überbürokratisierung, die gerade für private Raumfahrtunternehmen zum Problem werden könnte?
Prof. Schladebach: Das ist aus meiner Sicht fast die wichtigste Frage. Ja, es droht Bürokratie. Selbst wenn der EU Space Act kommt, der frühestens 2030 in Kraft treten soll, heißt das nicht, dass ein privates Raumfahrtunternehmen einfach zur EU-Agentur nach Prag fahren und sagen kann: „Hier sind unsere Unterlagen, bitte Genehmigung!“ So würde ich es mir wünschen – Unterlagen abgeben, etwas warten, zurück nach Berlin, Genehmigung in der Tasche. So sollte es eigentlich sein, aber so läuft es nicht.
Viele Genehmigungsverfahren bleiben auf nationaler Ebene, etwa beim DLR oder der Bundesnetzagentur. Hinzu kommen Ministerien – früher das Wirtschaftsministerium, heute das Raumfahrtministerium. Für Start-ups ist oft gar nicht klar, wohin sie sich wenden sollen.
Dazu kommt die EU-Ebene: neue Kontroll- und Genehmigungsbefugnisse der Kommission und eine Agentur in Prag. Manche Unternehmen denken vielleicht, die ESA sei weiterhin der Ansprechpartner. Das bedeutet, auf europäischer Ebene gibt es drei, auf nationaler mindestens zwei, oft drei Behörden.
Der Entwurf zielt zwar darauf ab, Überbürokratisierung zu vermeiden, aber genau das ist die Herausforderung. Verfahren für die private Raumfahrtwirtschaft müssen schlank bleiben, Behördenkontakt minimal sein. Unternehmen investieren viel, sie müssen schnell Klarheit haben – idealerweise innerhalb von drei bis sechs Monaten. Zwischen deutscher und europäischer Zuständigkeit wird das aktuell fast unmöglich.
Raumfahrer.net: Wir haben nun viel über Probleme des Entwurfs gesprochen. Welche Regelungsbereiche halten Sie denn für besonders gelungen?
Prof. Schladebach: Inhaltlich enthält er wirklich sinnvolle Regeln, die den Zeitgeist im Weltraumrecht abbilden. Zum Beispiel die Genehmigungsverfahren für private Raumfahrtunternehmen, das ist absolut zentral. Auch die Registrierung von Weltraumobjekten wird endlich vereinheitlicht: Statt zersplittert in den Mitgliedstaaten, wie in Deutschland beim Luftfahrtbundesamt in Braunschweig, soll es ein europäisches Register geben – das Unionsregister der Weltraumobjekte, URSO. Das ist ein großer Fortschritt.
Ein weiteres Highlight: Weltraummüll. Seit Jahren fordere ich klare Regeln für Rückholpflichten und Kostenaufteilung, wenn mehrere Staaten an einem Objekt beteiligt sind.
Auch die Haftung für private Unternehmen ist sinnvoll geregelt. Es gibt klare Obergrenzen für Eigenbeteiligungen, maximal 50 Millionen Euro. Das ist wichtig für Wettbewerbsgleichheit zwischen den Mitgliedstaaten und für Start-ups. Sie wissen, welche Risiken sie tragen, können Versicherungen kalkulieren und Projekte planen, ohne dass unterschiedliche nationale Regelungen zu „Raumfahrt-Tourismus“ führen.
Space Traffic Management wird ebenfalls angesprochen. Es soll eine europäische Verkehrsordnung für den Weltraum geben. Natürlich müssen Details noch ausgearbeitet werden, aber der Punkt wird überhaupt erst mal gesetzt. Es gibt dafür mittlerweile ein gutes Handbuch des Instituts für Luft- und Weltraumrecht in Köln.
Insgesamt sehe ich den Entwurf als sehr guten ersten inhaltlichen Aufschlag. Natürlich gibt es noch Detailarbeit, und der Konsens auf europäischer Ebene ist schwierig, weil 27 Staaten beteiligt sind. Aber ein Kompromiss ist immer besser als gar nichts.
Formal und rechtlich gibt es sicher noch Probleme, etwa bei der Kompetenzgrundlage der EU, aber inhaltlich ist das ein sehr guter Entwurf, auf dem man aufbauen kann.
Raumfahrer.net: Deutschland hat bis heute kein eigenes Weltraumgesetz. Welche Folgen hat das konkret für den Standort? Wird der EU Space Act Deutschland dazu zwingen, endlich einen nationalen Rechtsrahmen zu schaffen?
Prof. Schladebach: Deutschland kann sich die Aktivitäten nicht dadurch sparen, dass man sagt, vielleicht kommt ja bald ein EU Space Act und dann müssen wir hier nichts mehr machen. Denn auch im EU Space Act werden viele Dinge – etwa Genehmigungsverfahren – wieder an die nationalen Behörden zurückgegeben. Spätestens dann braucht man dafür auch ein nationales Gesetz.
Der EU Space Act fördert die Entstehung eines nationalen Weltraumgesetzes, ersetzt es aber nicht. Die eigentliche Verpflichtung besteht ohnehin schon seit Ende der 60er, Anfang der 70er Jahre durch den Weltraumvertrag. Dort heißt es: Private Unternehmen brauchen eine Genehmigung und müssen beaufsichtigt werden. Beides muss in nationales Recht umgesetzt werden und das macht Deutschland seit fast 60 Jahren nicht.
Immerhin scheint das Thema wieder aufgegriffen zu werden. Es gibt Eckpunkte und frühere Entwürfe, also Vorarbeiten sind da. Ich denke, diese Verpflichtung wird inzwischen stärker gesehen.
Wir brauchen ein nationales Gesetz, gerade für die private Raumfahrtwirtschaft, um rechtssichere Grundlagen für Investitionen, Kooperationen und Forschung zu schaffen. Und das ist keine Überbürokratisierung, sondern genau das, was Unternehmen brauchen. Wer viel Geld investiert, muss wissen, woran er in zwei, drei oder fünf Jahren ist. Deshalb ist ein solches Gesetz am Ende nichts anderes als notwendige Rechtssicherheit.
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