OTV-3 startet auf Atlas V

Gestern abend startete eine Trägerrakete des Typs Altas V vom Startkomplex 41 in Cape Canaveral. Unter der Nutzlastverkleidung trug sie ein wiederverwendbares Raumfahrzeug vom Typ X 37B ins All.

Ein Beitrag von Günther Glatzel. Quelle: SpaceflightNow, Raumcon, Raumfahrer.net.

Boeing
X 37B im All – Impression
(Bild: Boeing)

Der Start erfolgte gegen 19.03 Uhr MEZ. Die erste Stufe des Trägers arbeitete etwa viereinhalb Minuten und wurde anschließend abgeworfen. Die Centaur-Oberstufe brachte die Nutzlast innerhalb von 13 Minuten Brenndauer auf die vorgesehene Umlaufbahn und gab diese kurz darauf frei.

Die offizielle Bezeichnung der Mission lautet OTV 3, wobei dasselbe Fluggerät zum Einsatz kommt wie bei der ersten deratigen Mission im Jahre 2010. Damals startete das Raumfahrzeug am 22. April, kehrte am 3. Dezember zur Erde zurück und blieb damit gut 224 Tage im All. Die Landung erfolgte auf einer Bahn des Luftwaffenstützpunktes Edwards. Damals hatten Amateursatellitenbeobachter die Weltraumdrohne immer wieder aufgespürt, nachdem sie unangekündigte Bahnmanöver absolviert hatte.

Die X 37B ist knapp 9 Meter lang, viereinhalb Meter breit und hat eine Masse von etwa 5 t. Damit passt sie komplett unter eine Nutzlastverkleidung der Atlas-5-Trägerrakete und diese benötigt zum Start in einen erdnahen Orbit keine Feststoffbooster.

Das Projekt lief zunächst bei Boeing unter der Bezeichnung X 40, wurde später zu X 37 und 2004 von der NASA an die DARPA übergeben. Der unbemannte Transporter wird für die US-Luftwaffe entwickelt und erprobt, ist schnell einsatzbereit, kann nach einem Einsatz auch zügig auf den nächsten vorbereitet werden und ist obendrein zu vergleichsweise großen Bahnänderungen in der Lage. Die militärische Nutzlast beträgt bis zu 540 kg, das Vehikel ist für eine nominale Einsatzdauer von 270 Tage im All konzipiert.

Beim zweiten Einsatz eines X 37B wurde diese Aufenthaltsdauer mit gut 468 Tagen aber bereits deutlich überschritten. Wie lange der dritte Einsatz dauern wird, welche Nutzlast die Drohne trägt und welche Bahnmanöver sie ausführen wird, fällt genau wie die Kosten des militärischen Programms unter die Geheimhaltung.

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