Was braucht Europa?

Am 27. Mai kommen die für Raumfahrtangelegenheiten zuständigen Minister der Mitgliedstaaten der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) und Kanadas in der ESA-Hauptverwaltung in Paris zusammen, um Entscheidungen über die Umstrukturierung des Ariane-Trägersektors und zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der Ariane-5 sowie weitere Maßnahmen zur Vorbereitung künftiger Raumfahrzeugträger zu treffen.

Ein Beitrag von meiklampmann. Quelle: ESA.

Die Minister sollen ferner über die Freigabe gesperrter Mittel für das Programm zum Einsatz der Internationalen Raumstation (ISS) beschließen und eine Entschließung über die Beziehungen zwischen der ESA und der Europäischen Union annehmen.

1. Umstrukturierung des Ariane-Trägersektors: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Ariane-5 und Erhaltung des garantierten Zugangs zum Weltraum

Die erste den Ministern zur Annahme vorgeschlagene Entschließung befaßt sich mit den Sofortmaßnahmen, die getroffen werden müssen, um das Trägersystem Ariane-5 wieder auf Erfolgskurs zu bringen.

In Europa herrscht weitgehend Einvernehmen darüber, daß der Zugang zum Weltraum garantiert und erschwinglich bleiben und Europa Kapazitäten zur Sicherung einer unbehinderten Nutzung des Weltraums aufrechterhalten muß. Die gegenwärtige Situation auf dem Weltmarkt für kommerzielle Startdienste und der fehlgeschlagene Jungfernflug der neuen Ausführung der Ariane-5 (ECA) im Dezember 2002 haben die wirtschaftlichen Aussichten des europäischen Trägersektors, vor allem der Betreibergesellschaft Arianespace, die für die Beschaffung, die Vermarktung und den Start der Ariane-5 verantwortlich ist, stark beeinträchtigt.

Dies könnte ernste Folgen für die Aufrechterhaltung eines garantierten und erschwinglichen Zugangs zum Weltraum haben, weswegen sowohl die Regierungen als auch die Industrie dringend aufgerufen sind, Sondermaßnahmen zu treffen mit dem Ziel, den garantierten Zugang zum Weltraum aufrechtzuerhalten, die Produktion der Ariane-5 wirtschaftlich zu stabilisieren, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und sie mit den Trägern der Konkurrenz gleichzustellen.

A. Qualifizierung des Trägers Ariane-5 ECA

Um die Wettbewerbsfähigkeit des Trägers Ariane-5 wiederherzustellen, sieht die den Ministern zur Annahme vorgeschlagene Entschließung über die Umstrukturierung des Ariane-Trägersektors zunächst eine Einigung über die Fortsetzung der Qualifizierung der Ariane-5-Ausführung ECA (Unterstufenkombination mit dem Triebwerk Vulcain-2 und Oberstufe ESC-A mit dem flugerprobten Triebwerk HM-7 der Ariane-4) mit einer GTO-Nutzlastkapazität von 10 Tonnen vor, die Voraussetzung für kosteneffiziente systematische Doppelstarts ist. Der entsprechende Auffangplan sieht folgendes vor:

a) die Konsolidierung der Entwicklung des neuen Triebwerks Vulcain-2 (das beim ersten Startversuch im Dezember nicht ordnungsgemäß funktionierte);

b) einen reinen Qualifikationsflug mit einem Träger Ariane-5 ECA im März 2004;

c)den Start des ersten ATV (Automatisches Transferfahrzeug) zur ISS mit einem Träger der Ausführung Ariane-5 ES (Unterstufenkombination mit dem Triebwerk Vulcain-2 und flugerprobte Oberstufe EPS der Grundausführung der Ariane-5) im September 2004.

Arianespace verfügt über flugqualifizierte Ariane-5-Träger in ihrer Grundausführung (GS, d.h. Triebwerk Vulcain-1 und Oberstufe EPS mit einer GTO-Nutzlastkapazität von 6,8 Tonnen) für die Starts bis Anfang 2005. Demnächst muß ein neues Ariane-5-Los für die Starts ab Anfang 2005 bestellt werden; dieses Los wird sich aus Trägern der Ausführungen ECA und GS zusammensetzen, um die Kontinuität der Startdienste zu sichern. Ein Beitrag von maximal 72,5 Millionen Euro aus dem Begleitenden Ariane-Forschungs- und Technologieprogramm (ARTA) – mit dem die Erhaltung der Qualifizierung der Ariane-5 gewährleistet werden soll – sowie Eigenbeiträge der Industrie sollen die nicht wiederkehrenden Kosten für die Wiederaufnahme der Produktion der Ariane-5 GS decken.

Höchstbetrag (im Rahmen der für das Programm ARTA/Ariane-5 bereits bewilligten Mittel vorhanden): 72,5 Millionen Euro (die Industrie soll weitere 37,5 Millionen Euro beitragen).

(Anmerkung: Das Programm ARTA dient der Erhaltung der Zuverlässigkeit und Qualifizierung der Ariane-5 während ihrer Einsatzdauer. Es ermöglicht die Beseitigung von Entwurfsmängeln und Schwächen und die Vertiefung der Kenntnisse über das Flugverhalten des Trägers. Ihm stehen für den Zeitraum 2003-2006 302,97 Millionen Euro zur Verfügung.)

Die Konsolidierung des Triebwerks Vulcain-2 soll im Rahmen der Programme Weiterentwicklung Ariane-5 und Ariane-5 Plus erfolgen, aus denen ein Höchstbetrag von 42,5 Millionen Euro (im Rahmen der für diese Programme bereits bewilligten Mittel vorhanden) bereitgestellt wird, ergänzt durch Eigenbeiträge der Industrie in Höhe von 37,5 Millionen Euro.

Die Konsolidierung der Oberstufe ESC-A soll mit einem Beitrag aus dem Programm Ariane-5 Plus zu den betreffenden Entwicklungskosten in Höhe von maximal 60 Millionen Euro (im Rahmen der für dieses Programm bereits bewilligten Mittel vorhanden) erreicht werden.

(Anmerkung: Mit dem Programm Ariane-5 Plus soll der Träger Ariane-5 weiterentwickelt und seine Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt durch Steigerung seiner Leistung und Vielseitigkeit und Senkung der Startpreise erhalten werden. Das Programm sieht im Prinzip bis 2006 die Entwicklung einer Ariane-5-Ausführung ECB mit einem Vulcain-2-Triebwerk für die Hauptstufe und einem neuen Oberstufentriebwerk, dem wiederzündbaren kryotechnischen Triebwerk Vinci, für eine GTO-Startkapazität von 12 Tonnen vor. Auf der Ministerratstagung in Edinburgh im Jahr 2001 wurden für die dritte Etappe dieses Programms 699,14 Millionen Euro bewilligt. Davon sind 315 Millionen Euro (zu den wirtschaftlichen Bedingungen – WB – von 2003) bis zu einem weiteren Beschluß Ende 2004 gesperrt, der unter anderem die Wiederaufnahme der ECB-Tätigkeiten beinhalten könnte. Der ESA-Rat hat am 25. April 2003 in einer Entschließung die Aussetzung dieser Tätigkeiten beschlossen.)

Im Rahmen einer Zusatzerklärung über den Abschnitt 9 des Entwicklungsprogramms Ariane-5 soll ein neues Flugdemonstrationsprogramm für Ariane-5 ECA durchgeführt werden, um einen reinen Qualifikationsflug einer Ariane-5 ECA (Vulcain-2 + ESC-A) im März 2004 und den Start des ATV-1 der ESA zur ISS mit einer Ariane-5 ESV (Vulcain-2 + wiederzündbare EPS) im September 2004 vorzubereiten. Hierfür werden 228 Millionen Euro (WB 2003) beantragt.

(Anmerkung: Die Kosten für den ersten Qualifikationsflug der Ausführung ECA belaufen sich auf 185 Millionen Euro (WB 2003). Dieser Betrag setzt sich zusammen aus den Kosten für die Fertigung des Trägers (130 Millionen Euro) und den Betriebs- und sonstigen Kosten (55 Millionen Euro). Die vom ECA-Flugdemonstrationsprogramm zu tragenden Kosten für den zweiten Flug mit dem Triebwerk Vulcain-2 betragen 41 Millionen Euro, was der Differenz zwischen den Startkosten für eine Ausführung ESV (170 Millionen Euro) und dem Arianespace vom ISS-Programm gezahlten Preis für den Start des ersten ATV (129 Millionen Euro zu WB 2003) entspricht. Die direkten Ausgaben belaufen sich damit auf 226 Millionen Euro. Weitere 2 Millionen Euro fallen für Verwaltungs- und Standortkosten, technische Infrastruktur und technische und betriebliche Unterstützung an.)

B. Reorganisation des Ariane-Trägersektors

Um eine enge Verflechtung zwischen Entwicklung und Produktion zu erreichen, muß die Reorganisation des Trägersektors, die infolge einer auf der Ministerratstagung im November 2001 in Edinburgh angenommenen Entschließung eingeleitet wurde, zum Abschluß gebracht werden. Diese Reorganisation erfolgt parallel zu der für eine Senkung der Produktionskosten der Ariane-5 erforderlichen Straffung des Produktionsablaufs.

Aus diesen Gründen sieht die Entschließung des Ministerrats vor, daß künftig ein einziger Hauptauftragnehmer für das Trägersystem und damit für den Entwurf, die Entwicklung und die Fertigung der Ariane-5 zuständig sein soll (vorgesehen ist, daß EADS der einzige industrielle Ansprechpartner für die ESA (Entwicklung) und für Arianespace (Produktion) sein wird). Der Hauptauftragnehmer soll ferner Verpflichtungen zur Einhaltung von Produktionszielen (Fertigungskosten und Geschäftsplan) eingehen. Diese neue Industrieorganisation soll bereits bei dem im Juni dieses Jahres zu bestellenden Ariane-5-Los PA zur Anwendung kommen.

Arianespace wurde aufgrund einer Vereinbarung mit der ESA mit der Durchführung der Produktionsphase betraut und soll diese Aufgabe auch künftig wahrnehmen. Die Gesellschaft wird ferner die Verantwortung gegenüber den Kunden für Startdienste tragen und die Träger beim Hauptauftragnehmer für das Trägersystem beschaffen und sich zu einem mit letzterem gemeinsam zu erarbeitenden Geschäftsplan verpflichten (Arianespace wird ihre Integrationstätigkeiten EADS übertragen).

Auch seitens der öffentlichen Hand soll der Sektor rationalisiert werden. Es wird erwartet, daß die Minister der ESA die Leitung der Trägerprogramme übertragen und ihren Generaldirektor beauftragen, zur Vermeidung unnötiger Überschneidungen die insbesondere im CNES vorhandenen Fachkompetenzen und personellen Ressourcen zu nutzen und entsprechende Verträge oder Abmachungen zu schließen. Der Generaldirektor soll ferner ersucht werden, einen Vorschlag zur Neuorganisation des Startbetriebs im Raumfahrtzentrum Guayana in Kourou zu unterbreiten.

C. Programm für den garantierten Zugang Europas zum Weltraum (EGAS)

Der Einbruch auf dem kommerziellen Markt für Satellitenstarts stellt die Fortsetzung der Produktionsphase für Ariane-5, die vom kommerziellen Markt abhängig ist, in Frage. Deshalb muß durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden, daß dieser Träger für künftige institutionelle europäische Missionen zur Verfügung steht.

Das EGAS-Programm soll den europäischen Institutionen mit Ariane?5 den Zugang zum Weltraum gewährleisten und sie unter Anbietung der besten Marktpreise und Zusicherung der Startpriorität für ihre Missionen zur größtmöglichen Nutzung dieses Zugangs zum Weltraum bewegen.

Über das Ariane-Programm EGAS, das sich über den Zeitraum 2005 – 2009 erstrecken und ausgewählte Tätigkeiten zu Fixkosten (im Zusammenhang mit der Produktion eines im Jahr 2003 zu bestellenden Loses von Ariane-5-Trägern) abdecken soll, können die europäische Industrie und Arianespace mit ihren internationalen Konkurrenten gleichgestellt werden.

Der Finanzrahmen für das EGAS-Programm im Zeitraum 2005-2009 ist auf 960 Millionen Euro (WB 2003) festgesetzt. Die an der Teilnahme an diesem Programm interessierten Mitgliedstaaten sind aufgerufen, bis 30. September 2003 eine entsprechende Programmerklärung zu erstellen und sie bis 31. Dezember 2003 anzunehmen.

2. Perspektiven des europäischen Trägersektors bis 2010: das Vorbereitungsprogramm für Künftige Raumfahrzeugträger und die Sojus in Kourou

In der zweiten Entschließung, die auf der Tagung des ESA-Rates auf Ministerebene am 27. Mai angenommen werden soll, wird hervorgehoben, daß die Umstrukturierung des Ariane-Trägersektors in eine Perspektive des europäischen Trägersektors für die Zeit bis 2010 eingebettet sein muß, die auch der Verbesserung seiner Wettbewerbsfähigkeit Rechnung trägt.

Dies kann durch eine Verstärkung der F+E-Basis für Raumfahrzeugträger in Europa unter Entwicklung entsprechender technologischer Kapazitäten und durch Erweiterung der von Arianespace angebotenen Startdienste beginnend mit dem Einsatz des Kleinträgers Vega und des Trägers Sojus vom Raumfahrtzentrum Guayana in Kourou aus erreicht werden.

A. Vorberreitungsprogramm für Künftige Raumfahrzeugträger

Da die europäischen Trägerraketen Ariane-5 und Vega – und ihre etwaigen Weiterentwicklungen – bis zum Jahr 2020 im Einsatz bleiben dürften, ist es nicht notwendig, jetzt schon die Entwicklung eines völlig neuen Startfahrzeugs in Angriff zu nehmen. Angesichts der wachsenden Technologielücke zwischen Europa und anderen Raumfahrtnationen auf dem Gebiet künftiger Raumfahrzeugträger, insbesondere was die Technologien für wiederverwendbare Startfahrzeuge betrifft, sowie in Anbetracht der gravierenden Folgen, die die Aussetzung der Entwicklung der Ariane?5 ECB für die Ingenieurteams in der europäischen Trägerindustrie mit sich bringt, erscheint es andererseits geboten, daß das Vorbereitungsprogramm für Künftige Raumfahrzeugträger (FLPP) unverzüglich eingeleitet wird. Solche vorbereitenden Tätigkeiten werden mittel- und langfristig der Schlüssel zum Erfolg Europas sein, weil mit ihnen die erforderliche technologische und industrielle Kapazität aufgebaut und die internationale Zusammenarbeit – möglicherweise weltweit -ausgedehnt werden kann.

Ziel des FLPP ist es, innerhalb eines einheitlichen programmatischen Rahmens auf europäischer Ebene die industriellen Kompetenzen zu entwickeln und zu strukturieren, die erforderlich sind, um bis zum Ende des Jahrzehnts eine Entscheidung über das Systemkonzept (voll, teilweise oder nicht verwendbar) eines für etwa ab 2020 einsatzbereiten Trägers der nächsten Generation (NGL) zu treffen, und innovative Technologien zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der bestehenden Einweg-Träger zu demonstrieren.

Das Programm gliedert sich in aufeinanderfolgende und sich teilweise überschneidende Zeiträume:

2004-2006: Auswahl je eines Systemkonzepts wiederverwendbarer Startfahrzeuge für zwei NGL-Referenzmissionen bis Mitte 2006 und Vorentwicklung experimenteller Fahrzeuge. Beschluß zur vollen Entwicklung der ausgewählten experimentellen Fahrzeuge im Jahr 2005.

2006-2009: Validierung der NGL-Technologien durch Bodendemonstration und (für wiederverwendbare Technologien) durch Flugerprobung. Missionsvorauswahl und konkurrierende Phase-A-Studien für wiederverwendbare und nicht wiederverwendbare NGL-Systemkonzepte.

2009-2011: Bestätigung der NGL-Missionsanforderungen und endgültige Empfehlung eines NGL-Systemkonzepts. Abschluß der Triebwerksversuche und endgültige Festlegung der Missionsanforderungen.

Dies soll letztlich dazu führen, daß um 2013 anhand eines vollständigen und verbindlichen Angebots der Industrie eine Entscheidung über die Entwicklung (oder Nichtentwicklung) eines Raumfahrzeugs der nächsten Generation getroffen wird.

Von Beginn des Programms an ist eine internationale Zusammenarbeit mit Rußland bei Antrieben mit der Treibstoffkombination Flüssigsauerstoff/Kohlenwasserstoff (Methan oder Kerosin) vorgesehen.

Der Finanzrahmen für den ersten Zeitraum des FLPP (2004-2006) beläuft sich auf 145 Millionen Euro (WB 2003). Die betreffende Programmerklärung, die die Verpflichtungen der Teilnehmerstaaten in bezug auf den Inhalt des Programms im ersten Zeitraum festlegt, soll bis 30. September 2003 erstellt und bis 31. Dezember 2003 angenommen werden.

B. Sojus im Raumfahrtzentrum Guayana

Im Juni 2002 bestätigte der ESA-Rat auf einer Tagung in St. Hubert (Kanada) sein Interesse an einer Zusammenarbeit mit Rußland auf dem Gebiet der Raumfahrzeugträger, die auf zwei Säulen ruhen soll: a) einer Zusammenarbeit ohne Zahlungsverkehr bei der Vorbereitung künftiger Raumfahrzeugträger und b) dem Einsatz der russischen Trägerrakete Sojus durch Arianespace vom CSG in Kourou aus.

Der Einsatz der Sojus würde das Angebot mit Ariane-5 und Vega für den Start von mittelschweren Nutzlasten auf erdnahe Bahnen ergänzen, Arianespace bei GTO-Missionen zu mehr Planungsspielraum verhelfen und so den kommerziellen Einsatz der Ariane-5 optimieren.

Der Bau des Sojus-Startkomplexes (ELS) auf einem Gelände 10 km nördlich der bestehenden Startanlagen für Ariane-5 würde zweieinhalb Jahre dauern und den Einsatz der Sojus durch Arianespace ab 2006 ermöglichen. Der Generaldirektor der ESA hat einen Programmvorschlag vorgelegt, der die Planung, den Bau und den Betrieb der für den Einsatz der Sojus vom CSG aus erforderlichen Anlagen und Einrichtungen umfaßt und auch die Möglichkeit ihrer Nachrüstung für bemannte Flüge vorsieht.

Die Mitgliedstaaten der ESA sollen zunächst die Finanzierung von 256,8 Millionen Euro (WB 2003) zusagen. Was die eigentlichen Zahlungen betrifft, soll Arianespace aus den beim Einsatz der Sojus erwirtschafteten Gewinnen einen Betrag von rund 120 Millionen Euro – der auf jeden Fall die Kosten der russischen Lieferungen deckt – zurückzahlen. Der Rest soll von den Teilnehmerstaaten ab 2006 gezahlt werden.

Die Programmerklärung – der Rechtstext, der die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten bei diesem Programm festlegt – soll bis 30. September 2003 erstellt und bis spätestens 31. Dezember 2003 angenommen werden. 3. Internationale Raumstation: weiteres Vorgehen

Anfang 2001 sahen die Vereinigten Staaten einen erheblichen Kostenanstieg für ihren Teil des ISS-Programms auf sich zukommen, was sie zu einer Neubewertung mit potentiellen Auswirkungen für die Partner bei der ISS veranlaßte. Infolge dieser neuen Situation genehmigte der ESA-Rat auf seiner Tagung auf Ministerebene im November 2001 in Edinburgh die Finanzierung des ersten Zeitraums (2002-2006) des ISS-Einsatzprogramms (863,9 Millionen Euro zu WB 1998), beschloß jedoch, einen Betrag von 296 Millionen Euro (WB 1998) des Finanzteilrahmens für 2002-2004, der rund 60 % der Arbeiten in diesem Zeitraum entspricht, bis zur Klärung der ISS-Gesamtsituation zu sperren.

(Anmerkung: Der Finanzteilrahmen 2002-2004 des ersten Zeitraums des ISS-Einsatzprogramms deckt die Arbeiten für die ATV-Beschaffung einschließlich der ersten ATV-Produktionseinheit, die Beschaffung der Ariane-5 für das ATV, die technische Betreuung für Flug- und Bodenelemente, die Vorbereitung des Betriebs und den anfänglichen Betrieb des Columbus-Labors, die Vorbereitung und Durchführung der ersten ATV-Mission, Astronautentätigkeiten, die Koordinierung und Unterstützung der Nutzung sowie die Programmintegration ab.

Der erste Zeitraum des ISS-Einsatzprogramms umfaßt Tätigkeiten zu fixen und zu variablen Kosten, die zwischen 2002 und 2006 durchgeführt werden. Der Finanzrahmen für diesen ersten Zeitraum beläuft sich auf 863,9 Millionen Euro zu WB 1998 und ist in einen festen Finanzteilrahmen von 518,2 Millionen Euro für 2002-2004 und einen vorläufigen Finanzteilrahmen von 345,7 Millionen Euro für 2005-2006 unterteilt.)

Seit 2001 hat die NASA umfassende Änderungen ihrer internen Organisation vorgenommen und ihren Teil des ISS-Programms erheblich konsolidiert. Aufgrund dessen sowie der intensiven Anstrengungen aller internationalen Partner wurde das ISS-Programm im Dezember 2002 durch die grundsätzliche Einigung über eine ISS-Konfiguration, die dem Nutzungs- und Ressourcenbedarf der Partner am besten gerecht wird, stabilisiert (die Genehmigung dieser ISS-Konfiguration und der Abschluß der entsprechenden förmlichen Übereinkünfte sollen Ende 2003 erfolgen). Eine solche Konfiguration würde eine europäische Nutzung der ISS im ursprünglich geplanten Umfang gestatten, und zwar insbesondere die volle Nutzung des Columbus-Labors der ESA für Forschungs- und Anwendungszwecke und den Einsatz der Ariane?5 und des Automatischen Transferfahrzeugs (ATV) als logistisches Schlüsselelement während der Einsatzphase.

Das vereinbarte Szenario sieht eine Kapazität zur Rettung einer sechsköpfigen Mannschaft ab 2006/2007 mit zwei an der ISS angedockten russischen Sojus-Kapseln und einer mindestens siebenköpfigen Mannschaft durch Kombination eines an der ISS angedockten neuentwickelten Orbitalen Raumflugzeugs (OSP) der NASA und einer ebenfalls angedockten Sojus-Kapsel, sobald das OSP verfügbar wird (nach der gegenwärtigen Planung im Jahr 2010) vor. Dieses Szenario bietet auch der Mannschaftsstärke entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten und Lebenserhaltungssysteme sowie eine Fahrzeugflotte für den Hin- und Rücktransport der erforderlichen Logistik, die aus einer Kombination aus dem ATV der ESA, dem japanischen HTV (H-II-Transferfahrzeug), dem russischen Progress-Fahrzeug und dem amerikanischen Raumtransporter besteht.

Angesichts dieser Fortschritte bei der Konsolidierung des ISS-Programms wird vorgeschlagen, die gesperrten Mittel für das ISS-Einsatzprogramm schrittweise freizugeben, und zwar zunächst auf der Ratstagung auf Ministerebene einen Betrag von 124,1 Millionen Euro (WB 1998) für die zeitkritischen Tätigkeiten vor allem in bezug auf die Einsatzbereitschaft des ATV (was auch zur Minderung der Auswirkungen einer kleineren Raumtransporterflotte nach dem Columbia-Unfall im Februar diesen Jahres beiträgt) und des europäischen ISS-Bodensegments (einschließlich des ATV-Kontrollzentrums und der Nutzerunterstützungseinrichtungen). Dieser Betrag deckt außerdem Betriebsvorbereitungsarbeiten einschließlich Mannschaftsbetreuung und Astronautenausbildung ab.

In einem zweiten Schritt sollen dann die verbleibenden gesperrten Mittel (171,9 Millionen Euro zu WB 1998) für die Beschaffung einer Ariane-5 für das ATV-3 (dessen Start 2006/2007 geplant ist) und die Kosten für die ESA-Programmintegration im Jahr 2004 freigegeben werden. Dies muß vor Ende 2003 beschlossen werden.

4. Beziehungen zur Europäischen Union

Die ESA und die EU haben ihre Beziehungen zueinander seit 1998 gefestigt. Im Juni 1998 nahm der Rat der ESA eine Entschließung an, die den Weg für ein stärkeres Zusammenwirken zwischen der ESA und der Europäischen Gemeinschaft bereitete. Gleichzeitig nahm der Rat der EU eine ähnlichlautende Entschließung an. Im Mai 1999 unternahm der ESA-Rat auf Ministerebene in Brüssel einen weiteren Schritt zur Stärkung der Beziehungen zur EU, woraufhin der EU-Rat parallel dazu im Dezember 1999 eine Entschließung über die Erarbeitung einer kohärenten europäischen Strategie für die Raumfahrt annahm.

Die europäische Strategie für die Raumfahrt wurde gemeinsam von der ESA-Exekutive und der Europäischen Kommission im Laufe des Jahres 2000 ausgearbeitet. Im November 2000 nahmen der ESA-Rat auf Ministerebene und der Rat der EU in Brüssel eine Entschließung an, in der sie diese europäische Strategie für die Raumfahrt begrüßten und Schritte zu ihrer gemeinsamen Weiterentwicklung forderten. Im Januar 2001 wurde eine Gemeinsame Task Force aus Vertretern der ESA-Exekutive und der mit Raumfahrt befaßten Direktionen der Europäischen Kommission eingerichtet. Des weiteren wurden mehrere Arbeitsgruppen gebildet, die mit der Erörterung der in der Strategie genannten Schlüsselthemen betraut wurden. Im November 2001 begrüßte der ESA-Rat auf Ministerebene die Arbeit der Gemeinsamen Task Force und betonte die Bedeutung der Beziehungen zwischen der ESA und der EU in einer Entschließung mit dem Motto „Raumfahrt im Dienste der europäischen Bürger“.

Das damit für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EU und der ESA gelegte Fundament trägt ihren jeweiligen Aufträgen und institutionellen Grundlagen Rechnung mit dem Ziel, die in Europa für raumfahrtrelevante Tätigkeiten bereitgestellten Ressourcen zu erhöhen und ihren Einsatz effizienter zu gestalten. Die Raumfahrt wird von allen Akteuren wegen ihrer Anwendungen als kritisches Werkzeug für die großen Politikbereiche der Europäischen Union wie Verkehr, Umwelt, Informationsgesellschaft und Sicherheit anerkannt.

Der künftige Verfassungsvertrag der Europäischen Union, der gegenwärtig vom Europäischen Konvent ausgearbeitet wird und im Jahr 2004 auf der nächsten Regierungskonferenz erörtert werden soll, wird der Europäischen Union wahrscheinlich Zuständigkeiten in der Raumfahrt zuweisen. Deshalb müssen die institutionellen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Weltraumorganisation in einer Rahmenvereinbarung geregelt werden. Der ESA-Rat auf Ministerebene ist aufgerufen, zur Ausrichtung der Beschlüsse beizutragen, die in den kommenden Monaten gefaßt werden und die Zukunft der Raumfahrt in Europa stark beeinflussen dürften.

(Anmerkung: Die Rahmenvereinbarung zwischen der ESA und der Europäischen Gemeinschaft soll als Instrument für die ständige Zusammenarbeit zwischen den beiden Organisationen dienen. Sie trägt unter anderem den ergänzenden Zuständigkeiten der beiden Organisationen und ihren jeweiligen Rollen Rechnung und ist als Schritt hin zur allmählichen Entwicklung einer Weltraumpolitik in einer integrierten europäischen Perspektive zu sehen.)

Die Minister sind aufgerufen, eine Entschließung anzunehmen, wonach die Mitgliedstaaten und der Generaldirektor der ESA sicherstellen sollen, daß die mögliche Einbeziehung der Raumfahrt in die erweiterten Zuständigkeiten der Europäischen Union zur Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den europäischen Staaten bei der Weltraumforschung, der Weltraumtechnologie und ihren weltraumtechnischen Anwendungen im weitesten Sinne beiträgt, wobei die umfangreiche Kompetenz und anerkannte Effektivität der ESA bei der Planung und Verwirklichung der Beteiligung Europas an der Raumfahrt in Abstimmung mit den nationalen Zentren und Agenturen voll genutzt wird.

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