Auf zum Mond

Mit seiner Ankündigung vom Januar 2004 der NASA, das Budget für die Errichtung einer Basis auf dem Mond zu Verfügung zu stellen, hat US Präsident George W. Bush, damals wohl ungewollt, den Startschuss für ein erneutes Weltraumrennen gegeben.

Autor: Markus Rösken.

Der Mond wurde seit 1972 mit Apollo 17 nicht mehr von Menschen betreten, da der wissenschaftliche und kommerzielle Nutzen fragwürdig war. Heute, über dreißig Jahre nach dieser letzten Mondlandung haben sich die technischen und politischen Möglichkeiten einer Rückkehr zum Mond allerdings drastisch verändert. Durch die Ausbreitung der Raketen- und Satellitentechnik ist auch die Weltraumfahrt zum Thema globaler Politik und finanziellen Konkurrenzdrucks geworden. Die Tatsache, dass die Risiken und finanziellen Erfordernisse außergewöhnlich hoch und die Gewinne fragwürdig sind, bleibt auch heute noch bestehen, allerdings haben sich die Anwendungs- und Forschungsbereiche vervielfältigt. War ein Raketenstart in den 70er Jahren noch High-End Technologie, ist er heute beinahe zur Durchschnittsfähigkeit eines Industriestaates geworden.

Für eine Rückkehr zum Mond gibt es einige Argumente, die einzeln gesehen vielleicht bedenklich sind, in der Summe aber menschheitsgeschichtlich revolutionären Charakter besitzen. Zum einen ist der Mond bis heute noch relativ unbekannt. Sowohl die Zusammensetzung und die planetologischen Bedingungen sind beispielsweise beim Mars bereits viel besser erforscht. Auch wenn die Erkenntnisse über den Mond in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben, gibt es noch viel über ihn zu lernen. Unser gegenwärtiges Wissen des Mondes stammt teilweise noch von den bei den Apollo Missionen zurückgelassenen Seismometern und den Kartographierungen der Lunar- und Clementinesonden. Über die genaue innere Struktur des Mondes, die Mondgeschichte oder eventuelle Rohstoffquellen ist noch zu wenig bekannt um bereits weitere Schritte zu planen.

Rückkehr zum Mond
(Bild: NASA/John Frassanito and Associates)

Daneben stellt die von den USA vorgeschlagene Mondbasis auch einen großen Schritt für eine bemannte Mission zum Mars dar. Auf dem Mond können Versuche unter ähnlichen Bedingungen wie auf unserem Nachbarplaneten durchgeführt werden, allerdings mit relativ größerer Sicherheit für die Astronauten. Die für Marslandungen vorgesehenen Ausrüstungsgegenstände und die nötige Infrastruktur kann hier getestet werden, um die erste extra-terrestrische Basis zu errichten. Auch was die wissenschaftliche Beobachtung und Erforschung des Weltalls betrifft bietet eine Mondbasis ebenfalls interessante Alternativen gegenüber geostationären Satelliten oder gar erdgebundener Astronomie. Da der Mond über keine nennenswerte Atmosphäre verfügt, ist ein ungehinderter Blick in die Tiefen des Alls möglich. Dadurch würden teure und schwer zu wartende Satelliten wie das Hubble Weltraumteleskop obsolet, da die optischen Qualitäten durch die stationäre Lage und die manuelle Bedienung die geringen atmosphärischen Störungen des Mondes mehr als wettmachen würden.

Was einen erneuten Wettlauf zum Mond und danach, als Fernziel, zum Mars so interessant macht, sind die vielfältigen Interessensgebiete, die ein solches Projekt abdecken könnte und die von einer einzigen Nation kaum zu bewältigen sind. In diesem Sinne bilden sich bereits heute Interessensgemeinschaften sehr unterschiedlicher Art und Größe. Erfahrung in der Weltraumindustrie spielt dabei ebenso eine Rolle wie finanzielle Liquidität, nationale Mobilmachung und Prestige. Noch stehen die Programme am Anfang und definitive Zusagen wurden bisher wenig gemacht. Ob die Kooperation der USA und Russlands dabei fortgesetzt wird, oder ob sich interessante neue Partner finden lassen, lässt sich heute noch nicht mit Gewissheit sagen. In den vergangenen Jahren sind immer wieder Zusagen einzelner Weltraumbehörden aufgetaucht, keine davon jedoch war verbindlich.

So bildet sich deutlich eine enge Zusammenarbeit zwischen Russland und China an. Die Beiden Länder planen im Oktober 2009 eine gemeinsame Marsmission. Dabei soll eine russische Trägerrakete eine kleine chinesische Marssonde und ein russisches Marslandegerät mit Namen „Phobos Explorer“ in den Weltraum transportieren. Die chinesische Sonde hat die Aufgabe, den Mars zu umrunden, während das Landgerät der Russen auf dem Mond Phobos landen soll, um dort Bodenproben zu entnehmen. Das Landegerät ist mit Geräten ausgestattet, die von der Hong Kong Polytechnic University entwickelt werden.

Auch kleine weltraumfahrende Nationen wie Deutschland haben mit Sonden und Mondlandeeinheiten ihren Willen für ehrgeizige Projekte deklariert. Während die unmittelbaren Anstrengungen dabei variieren, sind die Fernziele jedoch auf das Selbe ausgerichtet: Eine permanente Präsenz der Menschen im All. Was sich wie Science Fiction anhört, ist eigentlich schon Teil unserer Welt.

Mare Imbrium und Kopernikus Krater: Wem gehört der Mond?
(Bild: NASA)

Ein großer Unterschied, den das neue Weltraumrennen vom alten unterscheidet, ist die politische Motivation. War der Wettlauf der 60er Jahre noch im Rahmen des kalten Kriegs entstanden und teilte sich den Etat mit den Militärs, so haben die neuen Bestrebungen einen weit größeren wissenschaftlichen Charakter. Auch wenn ein erneuter Wettlauf zum Mond sicherlich nicht aus der rein humanistischen Motivation gestartet wurde, die Menschheit an sich zu verbessern, sondern um technologische Vormachtstellung und militärischen Vorsprung zu sichern, so bieten die vielfältigen Möglichkeiten vor allem durch die globale Weiterverbreitung der Raketen- und Satellitentechnik jedem Weltraumprogramm individuelle Aufgaben an. Wie das weltweit größte technische Projekt der Welt, die ISS, gezeigt hat, sind solche Leistungen kaum von einem Land alleine zu bewältigen und führen unweigerlich zu einer internationalen Kooperation.

Dabei sind die neuen Bündnisse allerdings noch lange nicht festgelegt. Ob die USA und Russland erneut zusammen arbeiten werden ist mehr als fraglich. Vor allem, da die neuen Bemühungen im All nicht allein technischer Natur sind, wie noch bei der ISS, sondern konkrete strategische Bedeutung haben. Der deutsche Bundestagsabgeordnete Kurt Rossmanith hat es im März 2007 als erster ausgesprochen. Er sagte dem Magazin „Bericht aus Berlin“, die Regierung wisse, dass sehr viele Ressourcen auf dem Mond zu finden seien. „Und da müssen wir uns – um das mal sehr flapsig auszudrücken – auch einen entsprechenden Claim mit abstecken.“

Einen Claim abstecken. Das ist wohl auch genau das, wozu die großen Weltraumprogramme den erneuten Start zum Mond planen. Doch ist das überhaupt möglich? Gibt es rechtliche Grenzen für ein solches vorhaben? Ist der Mond nicht „unbesitzbar“ oder anders herum gefragt: Ist er nicht allgemeiner Besitz aller Menschen?

So fanden z.B. bis 1962 Nuklearwaffentests beider Länder auch im Weltraum statt. Im selben Zeitraum entwickelte sich aber auch die friedliche Nutzung des Weltraums zu einem zentralen Gegenstand rechtlicher Regulierungsbemühungen auf internationaler Ebene. Bereits 1959 folgte die Einrichtung eines „Ad Hoc Commitee on the Peaceful Uses of Outer Space“ (COPUOS) der Vereinten Nationen, das bald in einen ständigen Ausschuss umgewandelt wurde.

Eine der wichtigsten rechtlichen Regelungen ist bis heute der Weltraumvertrag von 1967 („Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper“) sowie vier weitere internationale Verträge, nämlich

  1. das „Übereinkommen über die Rettung und Rückführung sowie die Rückführung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen“ (Weltraumrettungsabkommen) vom 22. April 1968, welches zur Rettung von in Not geratenen Astronauten und zur Rückgabe von Raumschiffen verpflichtet.
  2. Das „Übereinkommen über die völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände“ (Weltraumhaftungsabkommen) vom 29. März 1972, welches Besitzer von Weltraumobjekten verpflichtet, für alle durch diese verursachten Schäden aufzukommen.
  3. Das „Übereinkommen über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen“ (Registrierungsübereinkommen) vom 14. Januar 1975, welches ein Mindestmaß an Informationen über jeden Weltraumstart fordert sowie
  4. das „Übereinkommen zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten auf dem Mond und anderen Himmelskörpern“ (MV, Mondvertrag) vom 18. Dezember 1979, welches den Mond und seine Naturschätze als „common heritage of mankind“, als gemeinsames Erbe der Menschheit, das keiner nationalen Aneignung unterliegen darf bezeichnet. Der Vertrag enthält zudem ein Totalverbot von Waffen auf den Himmelskörpern.

Gemäß dem Weltraumvertrag ist der Weltraum ein hoheitsfreier Gemeinschaftsraum, dessen Erforschung und Nutzung im Interesse und zum Vorteil aller Staaten zu friedlichen Zwecken erfolgen muss. Das Weltall wird zur „province of all mankind“ erklärt (Outer Space Treaty, Artikel 1). Mit dem Weltraumvertrag soll eine Aneignung von astronomischen Körpern wie Asteroiden, Monde oder Planeten durch einzelne Gruppen verhindert werden.

Außerdem werden durch den Weltraumvertrag militärische Einrichtungen auf Himmelskörpern sowie die Stationierung von Massenvernichtungswaffen im Weltraum verboten. Da das Stationierungsverbot lediglich für Massenvernichtungswaffen gilt, dürfen die Vertragsparteien auf der Erde Massenvernichtungswaffen für den Einsatz im Weltraum entwickeln sowie konventionelle Waffen im Weltraum stationieren. Ein generelles Verbot für Massenvernichtungswaffen im All wäre natürlich sinnvoll, wäre aber niemals unterzeichnet worden, da Interkontinentalraketen zwangsläufig durch den Weltraum reisen, da sie in jedem Fall Höhen von mehr als 100 km erreichen.

Obwohl diese Verträge bis heute die einzige internationale Regelung für juristische Weltraumprobleme sind, gelten die meisten von ihnen als gescheitert, da vor allem die großen Nationen die Verträge nicht unterschrieben oder ratifiziert haben. Vor allem der Mondvertrag, der den Schutz der natürlichen Ressourcen des Mondes sichern sollte, wurde von nur 16 Staaten unterschrieben und davon von nur 12 ratifiziert. Von den Unterzeichnernationen stellte nur Belgien zu dem Zeitpunkt Raumfahrer. Da keine der Unterzeichnernationen den Weltraum bereist, ist der Vertrag sinngemäß wertlos. Vor allem die USA sperrten sich gegen den Vertag, da sie ihr Recht auf Profit und Ressourcen gefährdet sahen.

Ein grundsätzliches Problem der Weltraumverträge scheint vor allem die Unvereinbarkeit des Denkens in Staatsgrenzen und des keine-Grenzen-kennenden-Weltraums zu sein. Probleme, die Umweltfragen betreffen, kennen keine politischen Grenzen, sondern haben globale Bedeutung. Der Gedanke, den Weltraum zu nutzen, um mehr über die Erde zu erfahren hat international große Unterstützung erfahren und ist zudem auch ein Katalysator für andere internationale Zusammenarbeiten geworden.

Ein weiteres Problem der Militarisierung des Alls spielt auch die Definition des Begriffs „friedliche Nutzung des Weltraums“. Der Begriff ist ungenau definiert, da er einerseits als „nicht aggressiv“, andererseits als „nicht militärisch“ ausgelegt werden kann. Vor allem die Frage nach Satelliten und Objekten im Weltall, die indirekt Einfluss auf militärische Operationen am Boden nehmen, wie beispielsweise Spionagesatelliten, oder Satelliten mit denen Zielgenauigkeit und Treffsicherheit von Waffen verbessert werden, wird unterschiedlich beantwortet. Die meisten Länder bekennen sich zu einer nicht militärischen Interpretation des Begriffs, doch rein rechtlich herrscht hier Anarchie, da es keine globale Kontrollinstanz für Aktionen außerhalb des Hoheitsgebiets der Erde gibt.

Vor allem die USA setzen in ihrer Weltraumpolitik vermehrt auf eine Militarisierung des Alls. Schon früh wehrten sich die Staaten gegen Kontrollen und Beschränkungen ihrer Weltraumpolitik. In der neuen „Nationalen Weltraumpolitik“ vom Oktober 2006 gehen die USA sogar noch einen Schritt weiter und lehnen künftig alle Rüstungskontrollabkommen ab, die der Bewegungsfreiheit der USA im All schaden könnten. Nationen, die sich nicht amerikanischen Interessen gemäß verhielten, werde der Zugang zum All versperrt:

„The United States considers space capabilites – including the ground and space segements and supporting links – vital to its national interests. Consistent with this policy, the United States will: preserve its rights, capabilities, and freedom of action in space; dissuade or deter others from either impeding those rights or developing capabilities to do so; take actions necessary to protect its space capabilities; respond to interference; and deny, if necessary, adversaries the use of space capabilies hostile to U.S. national interest; The United States will oppose the development of new legal regimes or other restrictions that seek to prohibit or limit U.S. access to or use of space. Proposed arms control agreements or restrictions must not impair the rights of the United States to conduct research, development, testing, and operations or other activities for U.S. national interest; […]“
Kapitel 2 „Principles“

In diesem Sinne ist eine Neuregelung der bestehenden rechtlichen Verhältnisse notwendig, die in der Lage ist, nach den völkerrechtlichen Grundsätzen eine juristische Grundlage zu schaffen, um weiterem Missbrauch der Technik entgegenzutreten.
In Sachen militärischer Nutzung des Alls wird aber auch von Seiten Chinas mit dem Säbel gerasselt. So zum Beispiel als das Land am 12 Januar 2007 probeweise einen eigenen, ausrangierten Satelliten abschoss und so ebenfalls seine militärische Bereitschaft demonstrierte. Langfristig ist die Frage, ob sich überhaupt noch eine Unterteilung in zivile und militärische Nutzbarkeit der Raumfahrt treffen lässt. Die dual-use Kapazität von Raumfahrtprogrammen lässt sich auch durch verschiedene Auslegungen oder Interpretationen nicht verleugnen. Der damalige NASA Administrator Webb ließ 1965 bereits die Unterscheidung von „friedlichen“ und „militärischen“ Weltraumaktivitäten gänzlich aus dem Vokabular de NASA streichen. Auch militärische Aktivitäten im All können vollkommen friedlich genutzt werden, hieß es da. Die Unterscheidung liege also zwischen „friedlich“ und „aggressiv“ (Werth, 2006: S. 94).

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