Der Rat hat heute Schlussfolgerungen zum Thema „Gerechte und nachhaltige Nutzung des Weltraums“ angenommen, die – in einer Zeit, in der die Umlaufbahnen zunehmend mit Weltraumobjekten überlastet sind – die Forderung nach einem europäischen Konzept für das Weltraumverkehrsmanagement enthalten. Eine Pressemitteilung des Rats der EU.
Quelle: Rat der EU 23. Mai 2023.
Es besteht Handlungsbedarf
Die Ministerrunde räumt ein, dass die Weltraumtechnologie der Gesellschaft und der Wirtschaft zwar vielfältige Vorteile bringt, einige der Umlaufbahnen der Erde jedoch mit Satelliten und Weltraummüll überlastet sind, sodass die künftige Entwicklung von Weltraumaktivitäten riskanter und komplexer wird. Darüber hinaus werden astronomische Beobachtungen und Forschung durch Lichtverschmutzung und elektromagnetische Störungen beeinträchtigt.
Zur Bewältigung dieser Herausforderungen werden in den Schlussfolgerungen des Rates Minderungsmaßnahmen gefordert, um die bestehende Menge an Weltraummüll zu überwachen und einzudämmen und herauszufinden, wie der Weltraummüll bei künftigen Aktivitäten in den Umlaufbahnen verringert werden kann.
Um diese Ziele zu erreichen, wird in den Schlussfolgerungen des Rates vorgeschlagen, die Fähigkeiten zu stärken, beispielsweise durch den Beitrag des Dienstes der Europäischen Union zur Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum in Zusammenarbeit mit der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm; so soll schließlich ein EU-Konzept für das Weltraumverkehrsmanagement auf den Weg gebracht werden.
In den Schlussfolgerungen wird anerkannt, dass der Weltraum ein globales Gemeingut ist und dass es allen Staaten frei steht, ihn zu erforschen und zu nutzen. Daher ersucht der Rat die Kommission und die Mitgliedstaaten, zu prüfen, ob dem Rettungsübereinkommen, dem Haftungsübereinkommen und dem Registrierungsübereinkommen im Rahmen der Verträge und Übereinkommen der Vereinten Nationen über den Weltraum zugestimmt werden kann.
In den Schlussfolgerungen des Rates werden die Mitgliedstaaten und die Kommission ferner aufgefordert, die von den Vereinten Nationen verabschiedeten 21 freiwilligen Richtlinien für die langfristige Nachhaltigkeit von Weltraumtätigkeiten fortzuführen.
Hintergrund
Am 15. Februar 2022 veröffentlichten die Kommission und der EAD eine Mitteilung mit dem Titel „Ein Ansatz der EU für das Weltraumverkehrsmanagement – Ein Beitrag der EU zur Bewältigung einer globalen Herausforderung“, in der eine Definition des Begriffs „Weltraumverkehrsmanagement“ vorgeschlagen wurde. Der Rat hat diese Definition am 22. Juni 2022 erörtert und vorgeschlagen, sie auf EU-Ebene als Grundlage für die Arbeit der EU zu verwenden.
Dokumente
Schlussfolgerungen des Rates zum Thema „Gerechte und nachhaltige Nutzung des Weltraums“
Mitteilung „Ein Ansatz der EU für das Weltraumverkehrsmanagement – Ein Beitrag der EU zur Bewältigung einer globalen Herausforderung“
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